Die Länderkammer folgte damit dem baden-württembergischen Antrag zum Jahressteuergesetz 2026. Finanzminister Danyal Bayaz sagte: "Eine Scheidung ist für die Betroffenen belastend genug. Der Staat darf daraus nicht auch noch eine Steuerfalle machen. Wer auszieht, um das Trennungsjahr einzuhalten, ist kein Spekulant, sondern er tut dies, weil er den Vorgaben des Familienrechts folgt. Es ist gut, dass sich Baden-Württemberg mit dieser Initiative im Bundesrat durchgesetzt hat. So können wir für viele Familien eine ungerechtfertigte Steuerlast beseitigen." Hintergrund der Initiative ist eine steuerliche Regelung, die viele Familien bei einer Trennung unverschuldet in finanzielle Bedrängnis bringt: Wird ein bebautes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, ist der Verkauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde.
Nach einer Trennung ziehen Ehepartner jedoch oft zügig aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung aus.
Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hat in der Vergangenheit entschieden, dass jemand, der auszieht, die Immobilie steuerlich nicht mehr selbst nutzt. Das gilt selbst dann, wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin dort wohnen bleiben.
Wird die Immobilie nicht noch im selben Jahr des Auszugs verkauft, fällt mangels Selbstnutzung deshalb oft eine hohe Spekulationssteuer an. Viele Betroffene kennen dieses Risiko nicht, das sie zusätzlich zur Trennung massiv unter finanziellen Druck setzt. Die von Baden-Württemberg vorgeschlagene Neuregelung soll das Steuerrecht bei Scheidungen gerechter und lebensnaher machen.
Wenn der Vorschlag des Landes vom Gesetzgeber final umgesetzt wird, müssen betroffene Familien künftig keine zusätzliche Steuerlast mehr fürchten. Die Spekulationssteuer würde demnach vollständig entfallen, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt worden ist. Der Bundestag berät nun über das gesamte Jahressteuergesetz 2026. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket noch einmal abschließend zustimmen, bevor die neue Regelung in Kraft treten kann.