Das Amtsgericht Göttingen hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen ersatzweise 420,00 Euro und die Amtsgerichte Einbeck und Northeim eine Erzwingungshaft von sechs Tagen ersatzweise 205,00 Euro Geldstrafe gegen den Mann erlassen. Die Einsatzkräfte eröffneten ihm die Haftbefehle und nahmen ihn vor Ort fest. In der nahegelegenen Wache gab der Mann an, die geforderte Geldsumme von insgesamt 625 Euro zahlen zu wollen, sodass die Verhaftung abgewendet werden konnte.
Nach Ausstellung der entsprechenden Quittungen gestattete die Bundespolizei die Einreise.