Bundespolizei erlässt Mitführverbot im Kölner Hauptbahnhof und auf Bahnstrecke zwischen Messe/Deutz und Chorweiler

Bundespolizei erlässt Mitführverbot im Kölner Hauptbahnhof und auf Bahnstrecke zwischen Messe/Deutz und Chorweiler - (Foto: Kölner Hauptbahnhof (Archiv))
Köln - Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 25. bis 27. September ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände im Kölner Bahnbereich erlassen. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin teilte mit, dass die Allgemeinverfügung im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln den Kölner Hauptbahnhof sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz bis zum Bahnhof Köln-Chorweiler umfasst.

Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge und die Haltepunkte Köln Messe/Deutz, Köln Hansaring, Köln-Nippes, Köln Geldernstr./Parkgürtel, Köln-Longerich, Köln Volkhovener Weg, Köln-Chorweiler und Köln-Chorweiler Nord. Das Verbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile und Pistolen, Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Die Maßnahme ist Teil eines bundesweiten Schwerpunkteinsatzes zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen, den die Bundespolizei erneut durchführt.

Hintergrund ist nach Angaben der Behörde die weiterhin hohe Zahl von Gewaltdelikten im Bahnverkehr. An stark frequentierten Bahnhöfen sind gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention vorgesehen. Die Bundespolizei will die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen.

Reisende müssen damit rechnen, dass Taschen und Gepäckstücke überprüft werden. Weitere Informationen zu Ausnahmen und Begriffsbestimmungen sind auf der Internetseite der Bundespolizei abrufbar.

Zudem informieren Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen über die eingerichtete Verbotszone.


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