Bericht: Länder gegen Zentralisierung der Rentenversicherung

Bericht: Länder gegen Zentralisierung der Rentenversicherung - (Foto: Rentenversicherung (Archiv))
Die geplante Rentenreform der Bundesregierung stößt auf Widerstand bei den Bundesländern: Mehrere Länder wollen verhindern, dass die 16 Träger der Deutschen Rentenversicherung zu einer zentral gesteuerten Organisation zusammengelegt werden. Das geht aus einem Beschlussvorschlag für die Amtschefkonferenz der Arbeits- und Sozialminister hervor, über den die "Zeit" berichtet.

Die Länder warnen vor hohen Kosten und Verwaltungsaufwand. Eine Zentralisierung könne zudem die Umsetzung weiterer Reformen gefährden, kritisieren sie. Denn dies würde aus ihrer Sicht erhebliche Kapazitäten binden und könnte so die Umsetzung weiterer Reformen verzögern. Zudem drohten regionale Strukturen und Zuständigkeiten geschwächt zu werden, die für eine passgenaue Beratung und Rehabilitation vor Ort wichtig seien, heißt es in dem Beschlussvorschlag weiter. Die Länder wollten an der bisherigen föderalen Struktur festhalten. Dies sichere die Nähe zu Versicherten, Arbeitgebern und Reha-Einrichtungen.

Damit wenden sich die Länder gegen ein neues Leitbild, das Teil der Empfehlungen der Rentenkommission war. Danach sollen die 14 Regionalträger nach dem Vorbild der Bundesagentur für Arbeit in Regionaldirektionen umgewandelt werden. Von den beiden Bundesträgern bliebe demnach nur einer für Rentenfragen zuständig, zentrale Gremien und Selbstverwaltungsorgane der einzelnen Träger würden aber weitgehend entfallen - ein Vorhaben, an dem sich vor allem die Gewerkschaften stoßen, die sich in der demokratischen Mitbestimmung beschnitten sehen.

Die Länder schlagen stattdessen vor, zunächst die bislang getrennten IT-Strukturen in einem gemeinsamen Systemhaus, also einer zentralen IT-Organisation, zu bündeln und Entscheidungsprozesse durch veränderte Mehrheiten zu beschleunigen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und allen Rentenversicherungsträgern soll binnen zwei Jahren weitere Reformen prüfen.

Der Beschlussvorschlag ist für die Amtschefkonferenz am 21. und 22. Oktober in Kassel bestimmt. Antragsteller und Abstimmungsergebnis sind noch offen, es handelt sich erkennbar um einen Arbeitsstand.

Der Streit über die Organisation ist nur einer von mehreren Konflikten bei der geplanten Rentenreform. Die Bundesregierung erwäge, die Reform auf drei Gesetzespakete zu verteilen, berichtet die "Zeit" unter Berufung auf eigene Informationen. Das erste Paket könnte Änderungen im Renten- und Sozialversicherungsrecht enthalten, ein zweites Prävention und Rehabilitation; die neue Kapitalrente und die Organisationsreform könnten in ein späteres drittes Paket verschoben werden, berichtet die Wochenzeitung weiter.

Nach anderen Medienberichten soll die Organisationsreform bereits Teil des ersten Pakets werden. Der Koalitionsausschuss könnte sich am 7. Oktober mit dem weiteren Vorgehen befassen, insgesamt ist der Zeitplan aber noch offen.


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