BayObLG verwirft Revision nach Urteil zu gefälschtem Fahndungsplakat

BayObLG verwirft Revision nach Urteil zu gefälschtem Fahndungsplakat - (Foto: Justicia (Archiv))
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision von Markus Z. gegen seine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Verleumdung, Amtsanmaßung und Körperverletzung verworfen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Urteil des Landgerichts Memmingen ist damit rechtskräftig; es hatte den vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Angaben des Gerichts hatte Z. ein von einer unbekannten Person hergestelltes Fahndungsplakat verbreitet, das zwei Lichtbilder eines Mannes zeigte und in roten Lettern die Aufschrift "sexueller Übergriff auf 8-Jährigen" trug.
Ergänzt wurde das Plakat durch den Satz "Die Polizei fahndet nach dem Täter" sowie die Wappen der Bayerischen Polizei und des Bezirks Schwaben. Der behauptete Übergriff auf einen achtjährigen Jungen hatte nach Überzeugung des Gerichts nie stattgefunden, sondern war frei erfunden. Das Gericht bestätigte die Verurteilung wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB durch Gebrauch einer unechten Urkunde. Ein Fahndungsplakat sei eine Urkunde, weil es eine amtliche Erklärung verkörpere und Beweisfunktion habe. Durch die Wappen werde der Anschein erweckt, es handele sich um eine von der Polizei angeordnete Öffentlichkeitsfahndung.

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