Bauunternehmer aus Frankfurt am Main wegen Schwarzarbeit zu Haftstrafe verurteilt

Bauunternehmer aus Frankfurt am Main wegen Schwarzarbeit zu Haftstrafe verurteilt - (Foto: Polizeiauto (Archiv))
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 49-jährigen Bauunternehmer aus Frankfurt am Main wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Wie das Hauptzollamt Erfurt mitteilte, war der Mann bereits vor einigen Jahren wegen Beihilfe zu ähnlichen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden. Seine 29-jährige Nichte und sein ebenfalls 29-jähriger Cousin erhielten wegen Beihilfe jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein 31-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, ebenfalls mit Bewährungsstrafe. Nach Angaben der Ermittler hatte der Bauunternehmer in den Jahren 2018 bis 2024 Arbeitnehmer schwarz beschäftigt, sie nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Sozialabgaben und Steuern abgeführt.
Dadurch sei ein Schaden von über 20 Millionen Euro entstanden. Die Ermittlungen führten die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hauptzollamt Erfurt. Bereits im November 2024 hatten bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen stattgefunden, bei denen drei Haftbefehle, 57 Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste in Höhe von insgesamt rund 175.000 Euro vollstreckt wurden. Bei der Auswertung sichergestellter Unterlagen stellte der Zoll fest, dass der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendet hatte, um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren. Die Verurteilten hätten ihre Taten vollumfänglich eingeräumt.

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