Bachelorstudenten in NRW brauchen im Schnitt mehr als neun Semester

Bachelorstudenten in NRW brauchen im Schnitt mehr als neun Semester - (Foto: Studenten in einer Bibliothek (Archiv))
Bachelorstudenten in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2025 für ihren Abschluss im Durchschnitt mehr als neun Semester benötigt. Das teilte der Landesbetrieb IT.NRW am Dienstag in Düsseldorf mit. Damit ist die Studiendauer gegenüber 2020 um 0,7 Semester gestiegen. Für einen Masterabschluss waren durchschnittlich 6,1 Semester nötig – das waren 0,3 Semester mehr als noch 2020. Die durchschnittlichen Regelstudienzeiten haben sich im dargestellten Zeitraum nicht verändert: Für das Absolvieren eines Bachelorstudiengangs waren in allen Jahren durchschnittlich 6,5 Semester Studienzeit vorgesehen, für einen Masterstudiengang waren es 4,0 Semester.
Die Regelstudienzeiten sind in den Studien- oder Prüfungsordnungen festgeschrieben und geben an, in welcher Zeit Studierende einen Studiengang bei idealtypischem Verlauf zum Abschluss bringen können. Mit Blick auf die tatsächliche Studienzeit erreichten Frauen ihren Studienabschluss weiterhin früher als Männer. Für einen Bachelorabschluss benötigten Absolventinnen des Prüfungsjahres 2025 durchschnittlich 8,9 Semester, während Absolventen 9,7 Semester brauchten. Einen Masterabschluss erlangten Frauen im Schnitt in 6,0 und Männer in 6,3 Semestern. Insgesamt erlangten rund 116.000 Studierende im Prüfungsjahr 2025 einen Hochschulabschluss. Rund 66.200 Absolventinnen und Absolventen erwarben einen Bachelorabschluss, rund 36.000 einen Masterabschluss und über 13.800 einen sonstigen Abschluss z. B. ein Staatsexamen oder eine Promotion. Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl der Absolventinnen und Absolventen in Nordrhein-Westfalen um rund 5.000 bzw. 4,5 % gestiegen. Eine Ursache für diesen Anstieg ist der gemäß § 66 Hochschulgesetz NRW neu eingeführte integrierte Bachelor Rechtswissenschaft, den rund 2.200 Studierende im Prüfungsjahr 2025 erstmals erwarben. Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft können diesen Bachelorabschluss ergänzend oder alternativ zum Staatsexamen seit Mai 2025 beantragen. Sie müssen dazu die Voraussetzungen für die Teilnahme am staatlichen Prüfungsteil („1. Staatsexamen”) erreicht haben. Da der Bachelorgrad auch rückwirkend bis ins Jahr 2017 beantragt werden kann, kann es insbesondere in den anfänglichen Jahren der Erfassung zu höheren Zahlen kommen.

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