Alkoholkonsumverbot in St. Georg deutlich ausgeweitet

Alkoholkonsumverbot in St. Georg deutlich ausgeweitet - (Foto: Hamburg Hauptbahnhof (Archiv))
Die Stadt Hamburg hat das Alkoholkonsumverbot rund um den Hauptbahnhof deutlich ausgeweitet. Das teilten die Behörden am Montag mit. Seit dem 1. August gilt das Verbot auch auf dem Hansaplatz, am oberen Steindamm und am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Bei einem Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro, bei wiederholten Verstößen bis zu 200 Euro.
Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke, etwa vom Einkauf, bleibt erlaubt. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet und wird von Befragungen der Anwohner, Gewerbetreibenden und Einrichtungen begleitet. Hintergrund ist die hohe Zahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss. Bereits zuvor hatten Maßnahmen wie die Quattro-Streife, Videoüberwachung sowie ein Waffen- und Alkoholkonsumverbot die Lage unmittelbar am Hauptbahnhof beruhigt. Nun sollen auch die angrenzenden Wohnquartiere entlastet werden. Gleichzeitig betonten Schnabel und Neubauer, suchtkranken Menschen werde weiterhin Hilfe angeboten.

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