Für die neue Förderrichtlinie stehen über 4,3 Millionen Euro aus der Walderhaltungsabgabe zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Erstaufforstungen, die Beseitigung von Altlasten im Wald sowie die Pflege von Saatgutbeständen und die bodenschonende Holzernte mit Pferden. Forstministerin Hanka Mittelstädt betont, dass Klimawandel, Extremwetter und Schädlinge den Wäldern erheblich zusetzen.
Besonders anfällig sind strukturarme Wälder wie Kiefern-Monokulturen. Nur vitale, artenreiche und klimaangepasste Wälder können ihre ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Funktionen langfristig erfüllen.
Die Unterstützung für Waldbesitzende beim Umbau ihrer Wälder zu widerstandsfähigen Mischwäldern ist daher von großer Bedeutung. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028. Anträge und weitere Informationen zur Antragsstellung sind auf der Website der Bewilligungsbehörde Forst verfügbar.