Brandenburg führt Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben ein

Brandenburg führt Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben ein - (Foto: Archivbuild von dts)

Die Landesregierung hat das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben im Land Brandenburg eingeführt. Das teilte das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa mit. Dazu wurde die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung geändert und die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung angepasst; diese ist am Dienstag in Kraft getreten. Nach dem neuen Prinzip müssen Bieter ihre Eignung nicht mehr von Beginn an umfassend nachweisen. Bestimmte Nachweise sollen künftig nur noch von aussichtsreichen Bietern verlangt werden, die tatsächlich Zuschlagschancen haben. Dadurch sollen sowohl die Einreichung als auch die Prüfung letztlich nicht benötigter Dokumente entfallen.

Innenminister Jan Redmann sagte, das entlaste die Kommunen spürbar und sei notwendiger Bürokratieabbau. Am Ende profitierten auch die Menschen in Brandenburg, weil sich die Kommunen wieder auf die wirklich wichtigen Aufgaben konzentrieren könnten. Finanzminister Daniel Keller erklärte, öffentliche Vergabeverfahren würden damit ein Stück weit vom Kopf auf die Füße gestellt. Insbesondere ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen sollten nicht mehr von der Teilnahme an Vergabeverfahren abgeschreckt werden. Wirtschaftsministerin Martina Klement ergänzte, das Prinzip baue bürokratische Hürden ab, stärke den Wettbewerb und erleichtere den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Die Neuregelung gilt sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen. Mit der Einführung setzt das Land Brandenburg nach eigenen Angaben seinen Kurs zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens fort.


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