Weil sie verkehrsbedingt den Fahrstreifen wechseln musste, soll sie dies mit dem Blinker angezeigt und ihre Geschwindigkeit verringert haben. Der Zwölfjährige, der zur gleichen Zeit mit einem E-Scooter hinter dem Auto fuhr, stieß mit dem langsamer werdenden Wagen zusammen und stürzte zu Boden.
Dabei verletzte er sich am Knie und an der Hüfte. Rettungskräfte brachten das Kind vorsorglich in ein Krankenhaus. Nach ambulanter Behandlung konnte das Kind das Krankenhaus im Beisein seiner Mutter wieder verlassen.
Der Mutter wurde noch am Unfallort mitgeteilt, dass ihr Sohn kein Elektrokleinstfahrzeug führen darf und dass der E-Scooter eine Haftpflichtversicherung benötigt. In der Folge wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost).