Die Polizei Berlin hat eine Allgemeinverfügung für den 2. August 2026 erlassen. An diesem internationalen Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma werden im Bereich des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin-Tiergarten sowie im umliegenden Regierungsviertel Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.
Die Verfügung gilt am 2. August 2026 von 6 Uhr bis 23:59 Uhr. Betroffen ist das Areal rund um das Denkmal am Simsonweg im Bezirk Mitte, begrenzt durch den Bremer Weg im Süden, die Yitzhak-Rabin-Straße, die John-Foster-Dulles-Allee und die Große Querallee im Westen, die Paul-Löbe-Allee im Norden sowie den Friedrich-Ebert-Platz und die Ebertstraße einschließlich des Pariser Platzes im Osten.
Untersagt sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie sonstige Veranstaltungen, die geeignet sind, den würdevollen Charakter des Gedenktages, offizielle Gedenkveranstaltungen oder das stille Gedenken zu beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören.
Das Verbot gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob sie als Versammlungsteilnehmer oder aus anderen Gründen in dem Bereich sind. Ausgenommen sind diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen. Die vollständige Allgemeinverfügung samt Begründung und Lageplan kann bei der Polizei Berlin im Regionalabschnitt 27-28 in Alt-Moabit eingesehen werden. Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wurde im Oktober 2012 eingeweiht und erinnert an die bis zu 500.000 Menschen, die zwischen 1933 und 1945 verfolgt und ermordet wurden.
Polizei Berlin verbietet Versammlungen an Sinti-und-Roma-Gedenkstätte
über dts Nachrichtenagentur
30. Juli 2026 - 11:35 Uhr
Von Sophie Neumann - Berlin