Gericht erlaubt Baumfällung für Heizkraftwerk Charlottenburg

Gericht erlaubt Baumfällung für Heizkraftwerk Charlottenburg - (Foto: Archivbild von dts)

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Fällung von zehn Rosskastanien für die Baustelle des Heizkraftwerks Charlottenburg als zulässig eingestuft. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH modernisiert das Heizkraftwerk Charlottenburg mit drei neuen gasgefeuerten Gasturbinenanlagen, vier Elektro-Heißwassererzeugern sowie Nebenanlagen. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit hatte dafür am 27. Februar die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt.

Gegenstand der Genehmigung ist unter anderem die Einrichtung einer Baustellenfläche im Bereich der Grünanlage Am Spreebord, wo Personalcontainer aufgestellt werden sollen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hatte der BEW am 2. Juli untersagt, die zehn Rosskastanien zu fällen. Dagegen wehrte sich das Unternehmen mit einem Eilrechtsschutzantrag, dem der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts stattgab. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde wiederhergestellt.

Das Bezirksamt sei nicht befugt gewesen, die Fällung zu untersagen, da diese Frage bereits im immissionsschutzrechtlichen Verfahren abschließend geregelt worden sei. Als Ausgleich ist die BEW verpflichtet, 19 Bäume zu pflanzen sowie eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und eine 22-jährige Unterhaltungspflege zu übernehmen. Bei der Fällung muss das Unternehmen artenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Der Beschluss vom 21. August ist unanfechtbar.


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