Berliner Grüne und Linke erheben Normenkontrolle gegen Polizeigesetz

Berliner Grüne und Linke erheben Normenkontrolle gegen Polizeigesetz - (Foto: Polizei (Archiv))
Grüne und Linke haben gegen das neue Berliner Polizeigesetz einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das teilten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Abgeordnetenhaus am Freitag mit. Die beiden Oppositionsfraktionen kritisieren die von CDU und SPD Ende 2025 beschlossene Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Die neuen Befugnisse griffen in erheblicher Weise und mit hoher Streubreite in Grundrechte ein.
Dazu zählen unter anderem die KI-gestützte Videoüberwachung, der Zugriff auf Smartphones mit Spähsoftware, die biometrische Auswertung öffentlich zugänglicher Bilder aus dem Internet sowie die Zusammenführung polizeilicher Datenbestände auf einer zentralen Analyseplattform. Ein Einsatz von Software wie Palantir sei gesetzlich nicht ausgeschlossen. Die innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) erklärten, das Gesetz lasse klare Grenzen bei Datenerhebung und -verarbeitung vermissen und schaffe eine "Super-Datenbank", die rechtsstaatliche Grenzen sprengen könne. Verfassungswidrige Polizeigesetze seien keine guten Polizeigesetze. Der Anwalt David Werdermann, der den Normenkontrollantrag für die Fraktionen eingereicht hat, nannte unter anderem die Erlaubnis, Polizeidaten für das Training von KI-Systemen weiterzuverwenden, und die automatisierte Analyse des Verhaltens aller Personen im öffentlichen Raum als verfassungsrechtlich bedenklich. Der Normenkontrollantrag ist möglich, weil ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Quorum dafür stellt. Der Verfassungsgerichtshof muss nun prüfen, ob die Änderungen mit der Landesverfassung vereinbar sind.

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