Anklage wegen Revierstreitigkeiten und Schüssen in Berlin-Neukölln

Anklage wegen Revierstreitigkeiten und Schüssen in Berlin-Neukölln - (Foto: Polizei (Archiv))
Berlin - Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 20-jährigen Mann wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Dienstag mit. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 23. April gegen 19:30 Uhr im Anita-Berber-Park in Berlin-Neukölln zwei Männer im Alter von 27 und 29 Jahren zunächst um Feuer gebeten und dann unvermittelt eine Schusswaffe gezogen zu haben.

Er soll auf die Oberkörper der Zeugen gerichtet und abgedrückt haben. Weil sich kein Schuss löste, sollen die Zeugen geflohen sein; der Angeschuldigte soll ihnen nachgelaufen sein.

Auf der Hermannstraße soll er mehrmals auf die Flüchtenden geschossen und den 27-Jährigen mit einem Streifschuss am rechten Unterbein verletzt haben. Nachdem die Zeugen ein Lokal betreten hatten, soll er von ihnen abgelassen haben, um selbst flüchten zu können und nicht festgenommen zu werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht von Tötungsvorsatz und den Mordmerkmalen der Heimtücke und gemeingefährlichen Mittel aus.

Zur Begründung verweist sie darauf, dass der Angeschuldigte die Zeugen zunächst in ein unverfängliches Gespräch verwickelt, dann unvermittelt die Schusswaffe gezogen und abgedrückt haben soll und die Schüsse auf öffentlichem Straßenland im Innenstadtbereich sowie teilweise auf Oberkörperhöhe erfolgt sein sollen. Am 2. Mai soll der Angeschuldigte gegen 21:35 Uhr erneut im Anita-Berber-Park auf einen inzwischen 18-Jährigen und einen 25-Jährigen zugegangen sein und aus etwa fünf bis sechs Metern auf diese geschossen haben.

Beide sollen dadurch erhebliche Verletzungen an den Oberschenkeln erlitten haben. Die Schüsse soll er auch abgegeben haben, um ohne Konkurrenz eigenen Betäubungsmittelgeschäften im Park nachzugehen und andere Dealer zu vertreiben; die Zeugen soll er als Konkurrenten wahrgenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht insoweit auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. Am 3. Mai soll sich der Angeschuldigte mit einem bislang unbekannt gebliebenen Mittäter erneut im Anita-Berber-Park aufgehalten und einem Zivilpolizisten unbemerkt dessen Diensttelefon gestohlen haben. Als der Beamte den Diebstahl bemerkt hatte und den Angeschuldigten etwa eine Stunde später im Park erneut sah, soll dieser aggressiv auf ihn zugekommen sein.

Der Zivilpolizist und zwei weitere Kollegen in Zivil gaben sich daraufhin als Polizeibeamte zu erkennen und nahmen den Angeschuldigten fest. Dabei soll er Widerstand geleistet und einen Schlagring, eine verbotene Waffe, bei sich geführt haben.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 4. Mai aufgrund eines vom Amtsgericht Tiergarten erlassenen Haftbefehls in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat eine Jugendkammer zu entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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