Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Windräder bei Dachau

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Windräder bei Dachau
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt am 18. September über vier geplante Windenergieanlagen im Landkreis Dachau. Ein Anwohner klagt gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die Genehmigung für die Anlagen mit jeweils 261 Metern Gesamthöhe und 7.200 kW Nennleistung. Der Kläger befürchtet unzumutbare Lärmimmissionen, Infraschall, Lichtblitze und Verschattung seines Wohngrundstücks. Zudem argumentiert er mit Wildvergrämung, Windbruchgefahr und möglicher Kontamination durch Partikel von den Rotorblättern.
Im Genehmigungsverfahren rügt er zudem Fehler bei der UVP-Vorprüfung und Verstöße gegen Brandschutzvorschriften.

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