Anklage nach Geldautomatensprengung an Berliner Charité

Anklage nach Geldautomatensprengung an Berliner Charité
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 38-Jährigen erhoben, der einen Geldautomaten auf dem Campus des Virchow-Klinikums gesprengt haben soll. Wie die Behörde am Montag mitteilte, wirft sie dem Mann vor, gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen Mittäter eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt und einen besonders schweren Diebstahl begangen zu haben. Bei dem Vorfall am 17. April 2024 hatten die Täter den Automaten der Deutschen Bank am Haupteingang des Charité Campus mit einer sogenannten 'Schweißlanze' gesprengt. Dabei erbeuteten sie 255.480 Euro Bargeld und verursachten einen Sachschaden von etwa 30.000 Euro.
Anschließend flohen die Tatverdächtigen zunächst mit einem Motorroller, den sie später im Wasser versenkten. Die Flucht setzten die Männer mit einem Gummiboot fort, das in Charlottenburg kenterte. Der mutmaßliche Mittäter ertrank dabei, während der nun Angeklagte sich ans Ufer retten und in die Niederlande fliehen konnte. Er wurde im Mai 2025 in Spanien festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Mann war bereits 2018 vom Landgericht Köln wegen mehrerer Geldautomatensprengungen zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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