Neue EU-Richtlinie zur Abwasserreinigung: Was sich für Unternehmen und unsere Umwelt ändert
Seit Dezember 2024 gilt eine neue EU-Regelung, die den Umgang mit kommunalem Abwasser neu ordnet. Eine entscheidende Neuerung ist die sogenannte “Stufe 4”.
Diese zusätzliche Stufe filtert Mikroschadstoffe wie Keimhemmer und Stabilisatoren aus dem Wasser, die beispielsweise aus Zahnpasta stammen. Ein bemerkenswerter Aspekt der Regelung ist, dass die Hersteller dieser Produkte für die Kosten der Reinigung aufkommen müssen. Im Fall von Zahnpasta sind dies also die Zahnpastahersteller.
Die EU bestätigt damit, dass diese Stoffe ein ernstes Problem darstellen, da sie über das Abwasser wieder in unseren Wasserkreislauf und damit in unseren Körper gelangen können.
Alternativen
Wer die Wasserbelastung durch Mikroschadstoffe selbst reduzieren möchte, kann auf Produkte ohne solche Inhaltsstoffe zurückgreifen. Es gibt bereits eine wachsende Auswahl an Produkten, die bewusst auf bedenkliche Zusätze verzichten.
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