Weiterbildungspflicht Immobilienmakler – Wichtig oder Nonsens?

Weiterbildungspflicht Immobilienmakler – Wichtig oder Nonsens? Foto: Adobe Stock

Die Immobilienbranche wandelt sich gerade extrem. In dieser dynamischen Welt ist stetige Weiterbildung der Schlüssel zum Erfolg. Seit 2018 schreibt die Gesetzgebung einem Immobilienmakler und Hausverwalter vor, sich regelmäßig weiterzubilden. Doch das ist noch nicht alles: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat die Einführung eines echten Sachkundenachweises ins Auge gefasst. Warum ist Weiterbildung so entscheidend? In der Immobilienwelt, die so vielschichtig und rasant ist, kann eine falsche Entscheidung enorme Konsequenzen haben. Und genau hier kommt fobimm ins Spiel.

fobimm erfüllt in smarter Form die Weiterbildungspflicht von Immobilienmakler und Hausverwalter. Die modernen und digitalen Weiterbildungsmöglichkeiten sind maßgeschneidert für die Immobilienbranche. Spannende Selbstlernkurse, die persönliche Umsetzungsbegleitung und die Kombination aus beidem ermöglichen strukturiertes Arbeiten und automatisieren mühsame Aufgaben, um Zeit zu sparen und die Effizienz zu steigern.

Die Weiterbildungspflicht Immobilienmakler und Verwalter ist obligatorisch was bedeutet, dass sie sich innerhalb von drei Jahren 20 Stunden weiterbilden müssen. Dies gilt auch für die fleißigen Mitarbeiter, die in der Immobilienvermittlung und -verwaltung tätig sind. Doch für diejenigen, die beide Rollen in sich vereinen, erhöht sich die Anforderung sogar auf 40 Stunden innerhalb von drei Jahren.

Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen stellen Ihnen die notwendigen Nachweise aus. Diese wichtigen Dokumente sollten fünf Jahre lang sicher aufbewahrt werden und auf Anforderung der Behörden vorgelegt werden können.

Es gibt Ausnahmen für diejenigen, die eine fachbezogene Ausbildung genossen haben – ausgebildete Immobilienkaufleute und geprüfte Immobilien-Fachwirt*innen. Für sie beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Abschluss ihrer Ausbildung. Doch diejenigen, die gegen die Verordnung verstoßen, sehen sich einer Strafe von bis zu 5.000 € gemäß § 144 der Gewerbeordnung gegenüber. Das muss nicht sein!

„Die Weiterbildungspflicht Immobilienmakler und Hausverwalter kann in verschiedenen Formen stattfinden: Präsenzseminare, Selbststudium, firmeninterne Schulungen oder in einer anderen passenden Form. Die Auswahl der Stunden und Kurse sind flexibel, und es gibt keine zentrale Institution für die Weiterbildung“, erläutert Beate Roth, Gründerin und Geschäftsführerin von fobimm, DER Weiterbildungsplattform der Immobilienbranche!

„Die Weiterbildung ist und bleibt der Schlüssel zum Erfolg in der Immobilienbranche. fobimm bietet moderne und digitale Bildungsmöglichkeiten, um den anspruchsvollen Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Investieren Sie in Ihre eigene Bildung und erleben Sie, wie Sie in der Immobilienwelt mit einem Wissens-Boost dynamisch aufsteigen können. fobimm ist Ihr verlässlicher Begleiter auf dieser spannenden Reise des regelmäßig smarten Lernens“, ergänzt Roth als Business Mentorin leidenschaftlich.

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Firma:

 Digitalität GmbH, Beate Roth