Unterstützungskasse: Betriebliche Altersvorsorge zur Binnenfinanzierung nutzen

Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin. Foto: bacon pension trust

Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Unternehmen schaffen damit eine lukrative Alternative für die Mitarbeiter in der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung und generieren steuerfreie Liquidität für den unternehmerischen Einsatz. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist traditionell für viele Unternehmen ein wichtiges Angebot, um ihren Mitarbeitern eine private Altersvorsorge zu ermöglichen und diese auch noch als Arbeitgeber teilweise mitzufinanzieren.

Um die Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge zu fördern, schafft das Betriebsrentenstärkungsgesetz unter anderem Steuervorteile – verpflichtet Unternehmen aber gleichzeitig auch dazu, dass ihre Arbeitnehmer von ihren Entgeltansprüchen nun bis zu acht Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwenden können.

„Die bAV wird damit in jedem Falle stärker verbreitet. Das wird gerade Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen helfen, dass sie ihre Rentenbezüge aufstocken können. Vor dem Hintergrund ständig sinkender Quoten in der gesetzlichen Rentenversicherung erscheint dies auch dringend geboten. Wichtig ist aber, dass sich Arbeitgeber mit den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge befassen und die Möglichkeiten kennen“, sagt Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin. Das Unternehmen hat eine Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge am Markt etabliert und setzt vor allem im Mittelstand das Konzept der pauschaldotierten Unternehmenskasse um – als eine der ganz wenigen Beratungen in Deutschland.

Die bacon pension trust AG aus Berlin hat sich darauf spezialisiert, die pauschaldotierten Unternehmenskassen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen einzurichten und zu verwalten. Vorstand Frank Strehlau sagt: „Die Unterstützungskasse schafft einen betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich etablierten und sicheren Rahmen, um die Ruhestandsversorgung für Führungskräfte, Mitarbeiter und alle anderen Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, abzusichern. Der große Vorteil ist, dass die pauschaldotierte Unternehmenskasse gänzlich ohne Versicherung auskommt, im Gegensatz zur typischen Form der Direktzusage.“

Das bedeutet: Die pauschaldotierte Unternehmenskasse („UK“), auch als Unterstützungskasse bekannt, schafft einen betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich etablierten und sicheren Rahmen, um die Ruhestandsversorgung für Führungskräfte, Mitarbeiter und alle anderen Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, abzusichern. Bei der völlig versicherungs- und produktunabhängigen pauschaldotierten Unternehmenskasse werden die Zusagen beispielsweise mit drei Prozent jährlich verzinst, zugleich sind die Begünstigten über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert sowohl die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften als auch die laufenden Renten im Fall einer Insolvenz. Dafür zahlt die Firma einen Beitrag an den Verein. Ebenso können Begünstigte über die Entgeltumwandlung, den Entgeltverzicht oder andere individuelle Zahlungen eigene Beiträge leisten, um ihre Ansprüche zu erhöhen.

„Das Besondere: Die Unternehmenskasse macht eine Binnenfinanzierung möglich und verschafft schnell neue Liquidität. Das ist in einer wirtschaftlichen Rezession besonders wichtig. Das Kapital kann dann für alle betrieblichen Zwecke eingesetzt werden, etwa für den Erwerb einer Betriebsimmobilie, der Expansion, der Schuldentilgung oder, oder, oder. Das Unternehmen bestimmt die Finanzierungskosten nach bilanziellen Vorgaben selbst“, sagt Frank Strehlau. Oder die Unternehmenskasse nutzt die eingezahlten Gelder (Dotierungen) zur Vermögensverwaltung (Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen etc.), die keinerlei Beschränkungen seitens der BaFin oder des Versicherungsaufsichtgesetzes (VAG) unterliegen, um für den Zeitpunkt der Auszahlung genügend Kapital zur Verfügung zu haben.

Wie das funktioniert? Im Mittelpunkt steht die steuerrechtliche Absicherung der pauschal dotierten Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz. Das Unternehmen entscheidet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ob und wann Zahlungen an die Unternehmenskasse geleistet werden, um dadurch Erträge für die betriebliche Altersvorsorge zu generieren. Es bedarf also keiner Hin und Her-Überweisung. Formal genügt es, wenn die Dotierungen und Darlehen buchungsmäßig dargestellt werden. Diese Dotierungen sind als Betriebsausgaben steuerlich umfassend begünstigt – im Gegensatz dazu sind die Erträge, die die UK erwirtschaftet, völlig steuerfrei. Auf diese Weise entsteht ein fiskalisch doppelter Nutzen, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass Unternehmen die UK als „eigene Bank“ nutzen können.

Damit erhalten Unternehmen eine kurzfristige, steuerlich getriebene Liquiditätsspritze. Diese Liquidität entspringt vor allem aus der unmittelbaren steuerlichen Begünstigung der Dotierungen an die pauschaldotierte Unternehmenskasse. Das Unternehmen darf hierzu formalen Aufwand für die bAV in das steuerpflichtige Unternehmen verlagern und zugleich steuerpflichtige Gewinne in seine steuerfreie UK. Damit erhöht die UK aufgrund ihrer Steuerfreiheit die Liquidität im Unternehmen.

„Ein besonderer Vorteil ist die Versicherungsfreiheit der pauschaldotierten Unternehmenskasse. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist vollständig versicherungsfremd und nicht abhängig von einem Versicherungsprodukt. Damit ist sie von den bekannten Durchführungswegen wie der Direktversicherung oder des Pensionsfonds abgekoppelt. Das reduziert die Haftung des Arbeitgebers, weil sie keine Risiken und Verpflichtungen eines Versicherungsvertrages übernehmen müssen“, betont Frank Strehlau. bacon pension trust.

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