+++ Klageregister für Sammelklage gegen Amazon eröffnet +++
Im September 2022 erhöhte die Handelsplattform Amazon die Preise der Prime-Mitgliedschaft um rund 30 Prozent: Wer jährlich zahlte, musste seither statt 69 Euro 89,90 Euro zahlen, die monatlichen Beiträge stiegen von 7,99 auf 8,99 Euro. Auch Studenten mussten tiefer in die Tasche greifen. Prime-Student wurde von 34 auf 44,90 jährlich, bzw. von 3,99 auf 4,49 Euro monatlich erhöht. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Preise ohne Zustimmung der Kunden erhöht wurden. Vor Gericht beanstandeten die Richter, dass die zu Grunde liegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unklar formuliert sei und Kunden nicht nachvollziehen könnten, wann und warum Preise steigen. Ein solches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher rechtswidrig. Verbraucher, die vor dem 5. Februar 2022 bereits ein Abo bei Amazon Prime hatten, können nun zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, indem sie sich zur Sammelklage beim Bundesamt für Justiz anmelden.
+++ SCHUFA-Speicherfrist weiterhin drei Jahre lang +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die SCHUFA erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort nach Begleichung einer Forderung löschen muss. In einem aktuellen Urteil hob der Bundesgerichtshof ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das eine sofortige Löschung nach Begleichung der Schulden gefordert hatte. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass negative Einträge, auch wenn sie erledigt sind, bis zu drei Jahre gespeichert bleiben dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Löschung bereits nach 18 Monaten vorgesehen. Neu ist nach Auskunft der ARAG Experten zudem eine Interessenabwägung im Sinne der Schuldner. So muss künftig jeder Einzelfall geprüft werden und der Schuldner kann besondere Umstände vorbringen, die eine schnellere Löschung rechtfertigen (Az.: I ZR 97/25).
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+++ Fragebögen zum Wehrdienst werden verschickt +++
Es gibt derzeit keine Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Nach den aktuellen politischen Plänen soll jedoch eine verbindliche Erfassung junger Menschen vorbereitet werden. Ab 2026 erhalten alle männlichen Jugendlichen mit Erreichen des 18. Lebensjahres einen Fragebogen mit zwölf Fragen. Diese müssen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Während das Ausfüllen für Männer verpflichtend ist, dürfen Frauen den Fragebogen freiwillig ausfüllen. Abgefragt werden dabei unter anderem persönliche Daten, Gesundheitsangaben sowie die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Wehrdienst. Ziel ist es, der Bundeswehr einen Überblick über potenziell verfügbare Jahrgänge zu verschaffen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Fragebogen kein Einberufungsbescheid ist. Wer ihn ausfüllt, verpflichtet sich nicht automatisch zu einem Dienst. Sollte der Fragebogen nicht ausgefüllt werden, könnten Ordnungsmaßnahmen oder Bußgelder drohen.
+++ Aufklärung zu permanentem Make-up notwendig +++
Eine Kundin hatte im Voraus 120 Euro an eine Kosmetikerin für einen Gutschein für ein permanentes Lippen-Make-up gezahlt. Eine Aufklärung über die Dauer und etwaige gesundheitliche Risiken erfolgte erst im Behandlungstermin. Man war sich sodann einig, dass eine Behandlung nicht stattfinden sollte. Da die Kundin keinen Gutschein, sondern das Geld zurückhaben wollte, die Kosmetikerin eine Barauszahlung aber verweigerte, zog die Kundin letztendlich vor Gericht. Laut ARAG Experten stellte das Amtsgericht München klar, dass eine Aufklärung vor Vertragsschluss hätte erfolgen müssen und daher das Geld zurückgezahlt werden muss (Az.: 191 C 11493/25).
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