Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick von der ARAG

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick. Archivbild von ARAG

Insektenstich kann Dienstunfall sein:
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches bestätigte, dass ein Insektenstich während des Pendelns mit dem Fahrrad grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden kann. Entscheidend ist, dass der Weg überwiegend dienstlich veranlasst ist. Auch wenn ein Beamter im vorliegenden Fall regelmäßig die 20 Kilometer lange Strecke zur Arbeit mit dem Fahrrad fuhr und dabei zugleich seine Fitness fördern wollte, bleibt der Zusammenhang mit dem Dienstweg bestehen. Das Gericht stellte klar, dass durch das Pendeln mit dem Rad kein ungewöhnlich erhöhtes Risiko entsteht, da Insektenstiche zu den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs zählen. Ein Ausweichen vor Insekten ist im Verkehr praktisch nicht möglich, und selbst Schutzmaßnahmen wie Kleidung bieten keine vollständige Sicherheit. Daher fällt ein solcher Vorfall in den Bereich der Risiken, die dem Dienstherrn zuzurechnen sind (Az.: 1 A868/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster.

+++ Kein Erbe für die Ehefrau +++
Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine noch bestehende Ehe nicht automatisch ein Erbrecht begründet, wenn vor dem Tod einer der Ehepartner bereits ein Scheidungsverfahren lief. Hat der Verstorbene der Scheidung zugestimmt und lagen die Scheidungsvoraussetzungen vor, ist das Ehegattenerbrecht nach Paragraf 1933 Bürgerliches Gesetzbuch ausgeschlossen – auch dann, wenn das Scheidungsverfahren viele Jahre geruht hat. Eine Rücknahme des Scheidungsantrags nach dem Tod des Partners ist ohne Zustimmung des anderen wirkungslos. Folge im vorliegenden Fall: Die verwitwete Ehefrau ging trotz formell bestehender Ehe leer aus (Az.: IV ZB 7/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Kein Vertrag trotz Unterschrift +++
Ein Kaufvertrag über eine Einbauküche ist nur wirksam, wenn sich beide Seiten über die wesentlichen Bestandteile und den Preis einig sind. Fehlt es daran – etwa weil Geräte und Preis nur ungenau beschrieben sind – kommt trotz Unterschrift kein wirksamer Vertrag zustande. Im konkreten Fall lehnte laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal Schadensersatzansprüche eines Möbelhauses ab, weil keine klare Einigung über Inhalt und Kosten der Küche vorlag (Az.: 2 S 132/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal. so die ARAG,

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ARAG SE

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