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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick. Symbolbild von ARAG

Kein Gewinn bei Untervermietung! Wer seine Wohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass im konkreten Fall der Mieter durch die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis seine mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt habe. Einen Anspruch auf Untervermietungserlaubnis habe er nicht gehabt, weil er mit der Untervermietung Einnahmen erzielte, die seine eigenen wohnungsbezogenen Kosten deutlich überstiegen (Az.: VIII ZR 228/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

Video vom Auto ist Beweismittel
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Filmsequenzen aus der Rund­um­ka­me­ra eines ge­park­ten Autos zur Auf­klä­rung eines Ver­kehrs­un­falls ver­wer­tet wer­den können. Bei der Abwägung zwischen dem Be­weis­in­ter­es­se des Unfallverursachers und dem Da­ten­schutz­in­ter­es­se des Un­fall­geg­ners überwiegt laut Landgericht Frankenthal das Beweisinteresse. Die Aufzeichnung der im Fahrzeug verbauten Kamera durfte daher verwertet werden (Az.: 5 O 4/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal.

Ersatz für gestrichenen Flug
Am Tag des Abflugs erfuhren Reisende, dass ihr Flug aus dem Iran gestrichen wurde und erhielten die Auskunft, dass es keinen Ersatzflug gäbe. Die Reisenden organisierten daher selbst Ersatzflüge und verlangten die Kosten von rund 15.000 Euro von der Airline zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zu ihren Gunsten, da es als nachgewiesen angesehen wurde, dass die Betroffenen die Auskunft erhalten hatten, sich selber kümmern zu müssen (Az.: 16 U 89/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

ARAG

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ARAG SE

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