+++ Auf die Truhe gelegt ist zugestellt +++
Eine Truhe im Hausflur kann eine wirksame Empfangsvorrichtung im Sinne des Gesetzes sein, wenn sie entsprechend genutzt wird. Jahrzehntelang legt der Postbote die Briefe einfach auf eine Truhe im Hausflur eines Bauernhauses. So auch einen Vollstreckungsbescheid. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Lübecker Landgericht die Ablage eines Vollstreckungsbescheids auf einer solchen Truhe als wirksame Zustellung angesehen und den verspäteten Einspruch verworfen (Az.: 15 O 191/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck.
+++ Erstattung eines Flugticketpreises muss auch Vermittlerprovision umfassen +++
ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welcher entschieden hat, dass bei einer Flugannullierung die Erstattung des Flugticketpreises auch die vom Vermittler erhobene Provision umfassen muss. Eine genaue Kenntnis der Höhe sei dafür nicht erforderlich (Az.: C-45/24).
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+++ Termine nur für Privatversicherte oder Selbstzahler +++
Die Online-Terminplattform Doctolib darf Kassenpatienten keine Arzttermine anzeigen, die tatsächlich nur für Privatpatienten oder Selbstzahler bestimmt sind. Das Landgericht Berlin II sieht nach Auskunft der ARAG Experten in der entsprechenden Filtergestaltung eine irreführende geschäftliche Handlung (Az.: 52 O 149/25).
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