Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung mehrerer Gemeinden im Land Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weitgehend abgeschlossen. Das Gericht wies die Berufungsanträge der beteiligten Gemeinden und des Landes in sechs Beschlüssen vom 9. Juli überwiegend zurück, wie es am Freitag mitteilte.
Hintergrund sind Bescheide des brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, die für die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide und Felixsee feststellten, dass deren Gebiete ganz oder teilweise zum angestammten Siedlungsgebiet gehören. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte den Klagen der Gemeinden gegen diese Bescheide teilweise stattgegeben.
Es forderte den Nachweis einer kontinuierlichen sprachlichen oder kulturellen Tradition bis zur Gegenwart, der für einige Ortsteile nicht erbracht worden sei.
Die nun vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesenen Berufungsanträge stellten die Rechtsgrundlage und die Auslegung der Anforderungen an die Traditionspflege nicht grundlegend in Frage. Lediglich für den Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree ließ das Gericht die Berufung zu, da die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Belege hinreichend in Zweifel gezogen wurden. In diesem Punkt wird sich ein Berufungsverfahren anschließen. Die übrigen Beschlüsse sind unanfechtbar.
Streit um Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weitgehend beendet
über dts Nachrichtenagentur
10. Juli 2026 - 13:50 Uhr
Von Sophie Neumann - Berlin