Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Land Hessen keinen Vorschuss für die Beseitigung von großflächigen Innenputzschäden von seiner Vermieterin verlangen kann. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit scheitert der Anspruch auf rund 10 Millionen Euro für Sanierungsarbeiten an einem Mietobjekt in Fulda.
Grund ist eine sogenannte 'Dach und Fach Klausel' im Mietvertrag.
Demnach ist die Vermieterin nur für die Instandsetzung von Dach und Fach verantwortlich, während das Land als Mieter für alle anderen Instandhaltungsarbeiten zuständig ist. Das Gericht wertete den Innenputz nicht als Teil des 'Fachs', da er lediglich ein Überzug auf den tragenden Wänden und Decken sei und nicht konstruktive Bedeutung habe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Hessen kann noch die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof beantragen. Das Landgericht Fulda hatte die Klage bereits in erster Instanz zurückgewiesen.
Urteil: Hessen muss Innenputzschäden in Fulda selbst sanieren

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21. Oktober 2025 - 12:00 Uhr
Von Peter Heidenreich