Das Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz des Küchenherstellers ALNO ist eingestellt worden. Die beiden Angeklagten sowie der Vertreter der Staatsanwaltschaft Stuttgart haben der Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage zugestimmt, teilte das Gericht am Montag mit. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende zahlt 40.000 Euro, während die ehemalige Finanzvorständin 17.500 Euro entrichtet. Nach erfolgter Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt, das Geld fließt vollständig an die Staatskasse. Ein dritter Angeklagter war bereits am 14. April gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro vorläufig und im Juli nach erfolgter Zahlung endgültig eingestellt worden.
Die Angeklagten gelten somit als nicht vorbestraft. Die Hauptverhandlung begann am 13. Januar und fand an 31 Hauptverhandlungstagen statt. Den beiden ehemaligen Vorstandsmitgliedern wurden Straftaten wie Untreue und Insolvenzverschleppung vorgeworfen, während dem dritten Angeklagten Beihilfe zur Untreue zur Last gelegt wurde. Ein Verfahren kann gemäß § 153a Strafprozessordnung gegen Auflagen eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Eine nähere Begründung dieser Entscheidung sei gesetzlich nicht erforderlich.