SPD will Verfassungstreue für Schöffen in Bayern gesetzlich festschreiben

SPD will Verfassungstreue für Schöffen in Bayern gesetzlich festschreiben

Die SPD-Landtagsfraktion in Bayern will eine Gesetzeslücke schließen, die es Verfassungsfeinden ermöglichen könnte, als Schöffen tätig zu werden. Fraktionsvorsitzender Holger Grießhammer sagte am Dienstag: "Verfassungsfeinde haben nichts auf der Richterbank verloren – weder als Berufs- noch Laienrichter. Wir werden nicht zulassen, dass Extremisten unseren Rechtsstaat auf diesem Weg unterwandern." Schöffen entscheiden in Strafprozessen mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter und können mehrjährige Haftstrafen verhängen.

Anders als bei Berufsrichtern gebe es bisher jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Verfassungstreue für Laienrichter, erklärte der rechtspolitische Sprecher Horst Arnold, selbst ehemaliger Richter. Mit einem Gesetzentwurf will die SPD künftig verhindern, dass Extremisten Schöffen werden können. Bewerber sollen einen Fragebogen zur Verfassungstreue ausfüllen, bei begründeten Zweifeln erfolgt keine Berufung. Bereits berufene Schöffen, die gegen die Verfassungstreue verstoßen, sollen ihr Amt verlieren. Eine ähnliche Praxis existiert bereits für den öffentlichen Dienst.


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