OLG Frankfurt eröffnet Verfahren gegen IS-Rückkehrerinnen

OLG Frankfurt eröffnet Verfahren gegen IS-Rückkehrerinnen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Hauptverfahren gegen zwei IS-Rückkehrerinnen eröffnet. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die beiden deutschen Staatsangehörigen im Alter von 39 und 29 Jahren werden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland beschuldigt. Die 39-Jährige aus dem Main-Taunus-Kreis soll sich 2008 zum Islam bekehrt haben und sich anschließend in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets radikalisiert haben. Laut Anklage reiste sie 2016 mit ihrem Ehemann und zwei Kindern über die Türkei nach Syrien aus, wo sie ihr drittes Kind gebar. Nach dem Tod ihres Mannes 2017 heiratete sie einen weiteren IS-Kämpfer und unterstützte beide durch Haushaltsführung und Kindererziehung. Die 29-Jährige aus Nordhessen soll sich 2014 radikalisiert haben und noch im selben Jahr mit ihrem Ehemann nach Syrien gereist sein. Nach dessen mutmaßlichem Tod 2015 lebte sie in IS-Frauenhäusern und soll versucht haben, eine Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen. Beide Frauen erhielten laut Anklage Geld vom IS-Witwenbüro und wurden 2019 von kurdischen Einheiten festgenommen, bevor sie nach Deutschland zurückgeführt wurden.


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