Das Landgericht München I hat einen 32-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht teilte am Montag mit, dass der Angeklagte im Oktober 2024 in einem Münchner Imbiss mit einem zerbrochenen Bierglas auf einen Mann eingeschlagen hatte und dabei schwere Verletzungen verursachte. Bei der Tat war der Angeklagte mit zwei Biergläsern in der Hand gestürzt, behielt jedoch die Glasböden mit scharfen Scherben in der Hand und schlug damit mehrfach auf den Kopf und Hals des Geschädigten ein. Ein Schlag durchtrennte die Arteria temporalis am Kopf des Opfers, das ohne zeitnahe medizinische Versorgung gestorben wäre. Das Gericht wertete die Handlungen als versuchten Totschlag mit bedingtem Tötungsvorsatz. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem der Angeklagte 10.000 Euro Schadensersatz zahlte und sich entschuldigte. Negativ wirkten sich jedoch das Motiv der Selbstjustiz und die lebensgefährlichen Verletzungen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.
Münchner zu sechs Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt
Foto von dts
20. Oktober 2025 - 15:40 Uhr
Von Peter Heidenreich