Hamburg führt Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamte ein

Hamburg führt Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamte ein
Der Hamburger Senat hat die Einführung der Heilfürsorge für Bedienstete im Justizvollzug beschlossen. Die Regelung soll zum 1. April 2026 in Kraft treten und muss noch von der Bürgerschaft bestätigt werden, wie die Justizbehörde am Dienstag mitteilte. Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass mit der Heilfürsorge ein langjähriger Wunsch der Vollzugsbediensteten erfüllt werde. Man würdige damit die wichtige Arbeit der Kollegen für Resozialisierung und Sicherheit, so Gallina.
Die Maßnahme solle zudem die Attraktivität der Jobs erhöhen, da auch der Justizvollzug den Fachkräftemangel spüre. Die Heilfürsorge bietet eine Krankenversorgung, die mit einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Beamte müssen im aktiven Dienst keine Beiträge zu einer Krankenversicherung leisten. Der monatliche Beitrag beträgt 1,4 Prozent des Gehalts. Der Leistungsumfang entspricht in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, bietet aber Vorteile wie den Wegfall von Zuzahlungen.

Mehr aus dieser Rubrik

Anzeigen