Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Voraussetzungen für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung geschaffen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Am Dienstag stimmte das Kabinett dem Entwurf des Landesumsetzungsgesetzes Pflegefachassistenz NRW zu. Die Ausbildung kann damit bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Januar 2027 in den Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen starten. Die neue Ausbildung dauert 18 Monate und löst die bisherige landesrechtlich geregelte generalistische Ausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten ab.
Erstmals gibt es damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen, der den Absolventen die Arbeit in ganz Deutschland ermöglicht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass der Beruf durch den Ausbau von Kompetenzen attraktiver werde und langfristig die pflegerische Versorgung gestärkt werde. Das Gesetz definiert unter anderem klare Regelungen zur Qualifikation der Lehrkräfte, zur Kursgröße und zur Eignung der Einrichtungen für die praktische Ausbildung. Pflegefachassistenzpersonen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der täglichen Patientenversorgung und führen eigenständig grundpflegerische Tätigkeiten sowie delegierte medizinische Behandlungspflegen in stabilen Situationen aus.
Wie bereits in der bisherigen landesrechtlichen Regelung besteht auch in der neuen Ausbildung die Möglichkeit der Anerkennung von Berufserfahrung. Menschen, die bereits viele Jahre in der Pflege gearbeitet haben, können die Ausbildung entsprechend verkürzen. Alle Auszubildenden, die bereits mit der bisherigen Ausbildung begonnen haben, können diese unverändert zu Ende führen.