Richtlinie zum Investitionsprogramm für Startchancen-Schulen in Kraft

Richtlinie zum Investitionsprogramm für Startchancen-Schulen in Kraft
Die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms Startchancen ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des MBJS in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Richtlinie steht den Schulträgern der 110 Startchancen-Schulen im Land Brandenburg ein Investitionsbudget von insgesamt fast 120 Millionen Euro zur Verfügung, das teilte das Bildungsministerium am Freitag mit. Ziel der Finanzhilfen von Bund und Land ist es, an den 110 ausgewählten Startchancen-Schulen eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit einer hochwertigen Ausstattung und hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Förderfähig sind der Neubau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung der Startchancen-Schulen. Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) erklärte, dass das bundesweite Startchancen-Programm dazu beitragen soll, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
Die potenziellen Antragsteller werden in Kürze über das weitere Vorgehen sowie über die Investitionsbudgets der in ihrer Trägerschaft befindlichen Startchancen-Schulen informiert. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Oktober über das Antragsportal der ILB möglich sein.

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