Nordrhein-Westfalen setzt sich für Erleichterungen im Baurecht ein

Nordrhein-Westfalen setzt sich für Erleichterungen im Baurecht ein - (Foto: Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026)
Nordrhein-Westfalen hat sich im Bundesrat erfolgreich für Erleichterungen beim Umbau von Tierhaltungsanlagen für die Landwirtschaft eingesetzt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte mit, dass die Baugenehmigungsverfahren für den Umbau bestehender Tierhaltungsanlagen sowie für Ersatzneubauten deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden sollen. Viele Betriebe wollen ihren Tieren mehr Platz und frische Luft bieten, scheiterten bislang jedoch oft an den starren Vorgaben im Genehmigungsverfahren. In der Plenarsitzung am 10. Juli stimmte der Bundesrat für einen entsprechenden Änderungsantrag, den Nordrhein-Westfalen ins Verfahren für die Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts eingebracht hat.
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen betonte, dass mehr Tierwohl und besserer Umweltschutz nur möglich seien, wenn den Betrieben die Möglichkeit gegeben werde, ihre Ställe praxistauglich umzubauen. Mit dem Vorschlag wolle man mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie schaffen und gleichzeitig notwendige Investitionen beschleunigen. Hintergrund der aktuellen Probleme beim Umbau der Tierhaltung sind verschärfte Regelungen zur baurechtlichen Privilegierung für bestimmte Tierhaltungsbetriebe im Außenbereich aus dem Jahr 2013. Diese erfordern oft langwierige und unsichere Bebauungsplanverfahren der Gemeinden, was dazu führt, dass geplante Verbesserungen des Tierwohls und der Umwelt nicht umgesetzt werden können. Nordrhein-Westfalen fordert daher eine maßvolle und praxisnahe Anpassung des Baurechts, um den Betrieben eine verlässliche Perspektive zu bieten und den administrativen Aufwand zu senken.

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