Ein Schritt für sauberes Wasser: Die neue EU-Richtlinie zur Abwasserreinigung
Seit Dezember 2024 gilt eine überarbeitete EU-Regelung für die Reinigung von kommunalem Abwasser. Der Kern dieser Richtlinie ist die Einführung der vierten Reinigungsstufe.
Diese neue Stufe ist darauf ausgelegt, Mikroschadstoffe, wie sie bspw. oft in Zahnpasta vorkommen, herauszufiltern. Ein zentraler Punkt der Regelung ist, dass die Produzenten dieser Produkte für die Reinigungskosten verantwortlich sind – im Falle von Zahnpasta also deren Hersteller.
Damit erkennt die EU offiziell an, dass diese Stoffe ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Denn sie können über das Abwasser in den Wasserkreislauf gelangen und somit auch in unseren Körper.
Wenn man die Belastung des Wassers durch Mikroschadstoffe reduzieren will, sollte man auf Produkte setzen, die bewusst auf solche Inhaltsstoffe verzichten. Immer mehr Unternehmen bieten Produkte an, die als unbedenklich gelten und eine umweltfreundlichere Alternative darstellen. Dieser Artikel wurde von der Firma Denttabs erstellt.
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