Mit malu INFO informieren Steuerberater Ihre Mandanten zeitnah

Mit malu INFO informieren Steuerberater Ihre Mandanten zeitnah! Foto. iStock.com/ffikretow

Bei wichtigen und aktuellen Themen sollten Steuerberater*innen ihre Mandanten und Mandantinnen am besten in Echtzeit über Änderungen in Kenntnis setzen. Die Corona-Krise und der Brexit sind gute Beispiele für solche Anlässe. Die Antworten auf die Fragen, die sich beispielsweise durch den Brexit ergeben haben und auch weiterhin ergeben, sind für viele Unternehmer*innen entscheidend. Besonders Mandanten*innen, die von den steuerlichen Konsequenzen des Brexits direkt betroffen sind, gilt es rechtzeitig zu informieren. Jedoch sind Steuerberater*innen in Krisensituationen sehr eingespannt und haben wenig Zeit für persönliche Telefonate oder das Aufsetzen einer Rundmail. Kein Problem, denn schneller geht es mit Hilfe von Automatisierung bzw. Halbautomatisierung des Kundenservices. malu INFO ist ein gutes Beispiel für eine solch hilfreiche, kostengünstige und sofort einsatzbereite Lösung.

Brexit aus steuerlicher Sicht

Doch zunächst zum Hintergrund des Brexits: Nachdem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland bereits zum 31.01.2020 aus der EU ausgetreten sind, endete am 31.12.2020 auch der vereinbarte Übergangszeitraum. Während Großbritannien seit dem 01.01.2021 nicht nur steuerlich als Drittlandgebiet zu behandeln ist, gehört Nordirland für die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach dem 31.12.2020 zum Gemeinschaftsgebiet. Lieferungen mit Bezug zu Drittländern gelten grundsätzlich als Einfuhr bzw. Ausfuhr. Hingegen gelten Lieferungen mit Bezug zu Ländern aus dem Gemeinschaftsgebiet als Innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Innergemeinschaftliches Erwerben.

Konsequenzen des Brexits

In der Regel kann die Ausfuhr einer Lieferung umsatzsteuerfrei getätigt werden. Die Einfuhr wiederum unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. Für Unternehmer*innen und Privatpersonen gilt also seit dem 01.01.2021, dass sie Bestellungen aus Großbritannien zusätzlich versteuern müssen. Jedoch können Unternehmer*innen diese Einfuhrumsatzsteuer üblicherweise als Vorsteuer abziehen. Lieferungen mit Bezug zu Nordirland unterliegen weiterhin dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung eines erworbenen Gegenstandes im Inland, in diesem Fall also 19 bzw. 7 Prozent.

Lücke zwischen Soll- und Ist-Zustand

Diese und zukünftige Informationen zum Thema sollten betroffene Unternehmen zeitnah aus ihrer Steuerkanzlei erhalten. Dass das nicht immer der Fall ist, ist ein offenes Geheimnis. Viele Betroffene, vor allem kleinere Steuerberaterbüros, sind derzeit mit den Corona-Hilfeanträgen – auf eine unfaire Art und Weise - komplett überlastet. Einen Gesprächstermin per Telefon mit betroffenen Mandanten*innen abzusprechen und einzuhalten, ist für sie im veränderten Tagesgeschäft fast nicht mehr möglich. Die oben erwähnte Plattform für optimale Kundenbeziehung und Kundenzufriedenheit, malu INFO, leistet an dieser Stelle Abhilfe. Über sie lassen sich nämlich Termine bequem und unkompliziert per E-Mail, SMS oder über die Berater-Website an die jeweilige Mandantennummer versenden. Dies geschieht automatisch oder wahlweise halbautomatisch mit manueller Kontrolle. Auch der aktuelle Bearbeitungsstatus eines jeden Mandats kann Berechtigten auf diesem Wege digital mitgeteilt werden, ohne zeitfressende Telefonate mit der zuständigen Firmenleitung führen zu müssen.  

Fazit: Alle Kanzleien, auch die kleinsten unter ihnen, sind mit malu INFO in der Lage, ihre Kundenbeziehungen zu verbessern und einen optimierten Kundenservice zu bieten. Bei Fragen zur Plattform hilft die Hotline 0172-2102022 des Anbieters malu online GmbH gerne weiter.  

Die Presseinformation wurde von Pressebüro LAAKS im Auftrag erstellt und veröffentlicht.

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 malu online GmbH