Mehr Geld trotz Inflation: Wie Geschäftsführer:innen sich und ihren Mitarbeiter:innen mehr auszahlen können

Mehr Geld trotz Inflation: Wie Geschäftsführer:innen sich und ihren Mitarbeiter:innen mehr auszahlen können Foto: Daniel Schaposch

Wenn Nahrungsmittel und Energie teurer werden, fragen sich viele, wie sie es schaffen, Geld einzusparen. Doch genau diese genannten Bereiche können nicht eingespart werden. Frieren im Winter und Hungern sind also keine Option, um den Geldbeutel zu schonen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, einen Nebenjob anzunehmen und so seine finanziellen Mittel aufzurüsten. Doch auch das ist eher schwierig, denn woher die Zeit nehmen? Um dieser Lage entgegenzuwirken, ist es viel interessanter, bereits bestehende Möglichkeiten auszunutzen, um das Nettogehalt zu erhöhen. Wie Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen genau das schaffen, erklären die beiden Experten Daniel Schaposch und Felix Brandt von der Gehaltsoptimierer GmbH in einem exklusiven Gastbeitrag.

Das Einkommenssteuergesetz

Allein der Paragraph 3 des Einkommensteuergesetzes verfügt über 71 Absätze, in denen aufgelistet ist, was steuerfrei ist. Hier liegt eine echte Möglichkeit zu sparen, die von Steuerzahler:innen nur entdeckt und genutzt werden muss. Arbeitgeber:innen können somit bei einer Gehalts- oder Lohnerhöhung über 50 Prozent der Steuerbelastung einsparen. Der Gesetzgeber hat vor allem den mittelständischen Unternehmen die idealen Möglichkeiten gegeben, um mit Wohlstand und Erfolg wachsen zu können. Oftmals kann hierbei schon ein vier - fünfstelliger Betrag pro Mitarbeiter jährlich gespart werden, wenn genau dieses Gesetz beachtet wird.

Was kann alles abgesetzt werden?

Doch nicht nur Steuern, die direkt aus dem Lohn oder Gehalt abfließen, können gespart werden, sondern die kompletten Abgaben. Somit kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern für ihre gewöhnliche Alltagssituation brutto gleich netto auszahlen. Sei es für den Urlaub vom Mitarbeiter, für ́s Essen, für die Kinder etc. Es gibt insgesamt über 102 Bausteine für Arbeitgeber, die sie ihren Mitarbeitern netto auf das Konto auszahlen können.

Ebenfalls können Fahrtkosten inklusive einer Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Dieser Steuerspartipp ist vor allem bei den aktuell sehr hohen Energie- und Spritpreisen eine willkommene Angelegenheit. Fahrtkostenzuschüsse können monatlich pauschal versteuert und direkt an die Mitarbeiter:innen ausgezahlt werden. Hierbei kommen nahezu 100 Prozent des Zuschusses auf den Nettolohn an. Ebenfalls ist es möglich, Mitarbeiter:innen eine Verpflegungspauschale auszubezahlen. Wird hier nur die normale Pauschale ausbezahlt, welche sich auf 15 Tage im Monat bezieht, kann bereits ein Beitrag von 210 Euro netto ausbezahlt werden.

Deswegen sollten immer Expert:innen zu Rat gezogen werden

Steuergesetze und damit verbunden auch die Möglichkeit, Steuern und allgemeine Abgaben zu sparen, sind in der Regel schwer verständlich geschrieben. Außerdem hat nicht jeder Geschäftsführer die Zeit, sich durch die unzähligen Paragraphen zu lesen. Angesichts dessen bietet es sich immer an, Expert:innen wie Daniel Schaposch und Felix Brandt einzubeziehen, deren tägliche Arbeit es ist, eine bestmögliche Ersparnis abzuwägen und die Arbeitgeberattraktivität damit zu stärken. Hierbei gehen sie vermehrt auf die Fragen ein, wie Steuerersparnisse am besten im Betrieb umgesetzt werden und das mit dem geringsten Mehraufwand für Mitarbeiter sowie für den Arbeitgeber. Weitere Informationen zu diesem interessanten Thema gibt es auf der Webseite von “Die Gehaltsoptimierer”.

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