Hauswert ermitteln trotz Heizungsvollstrecker?- Immo2find klärt auf

Hauswert ermitteln trotz Heizungsvollstrecker?- Immo2find klärt auf. Foto: Immo2find

Es ist Dezember 2023, Frau Anni Cleverness steht kurz vor ihrem 80zigsten Geburtstag und will sich und den Enkeln noch eine neue Gasbrennwertheizung gönnen. Wenn alles planmäßig läuft, wird die Heizung genau 6 Wochen nach ihrem 80. Geburtstag Ende Januar 2024 montiert - also Nutzung der Altersausnahme! Also alles richtig gemacht oder?! Hausbesitzer über 80 Jahre dürfen nach dem Referentenentwurf zur Änderung vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 von der Altersausnahme Gebrauch machen. Das heißt konkret, dass die 80+ Jährigen auch nach 2024 noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen dürfen.

Für die 79-Jährigen und alle Jüngeren gilt dann: Alle Heizungen, die nach dem 01.01.2024 eingebaut werden, müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden - die Zustimmung des Gesetzgebers vorausgesetzt. Und genau diesen Sachverhalt, Überprüfung des Lebensalters des Eigentümers laut Grundbuch, soll sich nun zukünftig der Schornsteinfeger quasi als „Heizungsvollstrecker“ laut § 71i (2) GEG schriftlich nachweisen lassen! Total abwegig oder real? Wie wird sich das beim Hauswert ermitteln auswirken? Steigt der Immobilienwert mit „neuer fossiler Brennstoffheizung“ ab 2024 oder ist zukünftig z.B. die Wärmepumpe der wichtige Hauspreiserhöher? Oder verlieren Gebäude mit fossiler Brennstoffheizung sogar an Wert?

Welche Heizungsart macht uns die Taschen noch leerer? Laut eines Auszuges des Beitrages der Tagesschau.de, Stand: 15.04.2023, gibt es eine Gegenüberstellung der Kosten für eine Gastherme vs. Wärmepumpe. Bei der Betrachtung eines 20 Jahre alten Beispielgebäudes kostet eine Gastherme ca. 12.000,- Euro plus ca. 1.500,- Euro pro Jahr für Gas. Bei 20 Jahren Nutzung entstehen so gemeinsame Kosten von ca. 2.100,- Euro pro Jahr. Im direkten Vergleich kostet die Wärmepumpe für dasselbe Beispielgebäude ca. 25.000,- Euro plus ca. 1.250,- pro Jahr für Strom. Bei 20 Jahren Nutzung entstehen so gemeinsame Kosten von ca. 2.500,- Euro pro Jahr. Ist also die Wärmepumpe am Ende teurer als die Gastherme oder umgekehrt?

Fachleute gehen davon aus, dass die Kosten für Gas in Zukunft weiter steigen könnten. Interessanterweise hat der Energieversorger Eon zum 01.06.2023 eine deutliche Strompreiserhöhung des Arbeitspreises in der Grundversorgung um mehr als 60 Prozent angekündigt. Demnach steigen die Kosten von 30,85 Cent auf dann 49,44 Cent pro Kilowattstunde (KWh). Eine nicht so sympathische Preisoffensive für die nahe Zukunft ohne Sicherheit, wo die Preisreise noch hingeht!

„Wenn Sie auf Grund der genannten Themen zum Marktwert Ihrer Immobilie am Puls der Zeit bleiben wollen, dann sollten Sie das Immobilienbewertungstool von Immo2find als überregionale Immobilienplattform nutzen und so Ihren persönlichen Hauswert ermitteln“, sagt Hartmut Goldau, Geschäftsführer von Immo2find.

„Ihren Hauswert ermitteln können Sie direkt auf unserer Homepage OHNE Eingabe von persönlichen Daten oder Ihrer E-Mailadresse - sofort und völlig anonym! Mit unserer über 30-jährigen deutschlandweiten Erfahrung im Immobilienbereich lassen wir unsere Kunden in dieser wichtigen Marktsituation nicht alleine“, so Goldau. Es bleibt also weiter spannend!

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