Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass das Protestcamp nahe dem Bundeskanzleramt weiterhin als Versammlung einzustufen ist. Das Gericht wies damit die Beschwerde der Polizei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück, teilte das Gericht am Freitag mit.
Die Polizei hatte am 21. August festgestellt, dass die angemeldete Zusammenkunft nicht mehr den Status einer Versammlung erfülle und das Camp räumen lassen. Das Verwaltungsgericht stellte jedoch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid wieder her.
Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Camp im Regierungsviertel durch seine bloße Anwesenheit an diesem politisch bedeutsamen Ort einen Kundgabeeffekt erzeuge.
Zudem habe die Polizei nicht bestritten, dass es in den vergangenen Tagen versammlungstypische Elemente gegeben habe. Die unzureichenden Bedingungen vor Ort sprächen zudem gegen die Annahme, der Hauptzweck sei die Schaffung von Wohnraum.
Gerichtt: Gaza-Protestcamp in Berlin bleibt Versammlung

Foto/Text dts
22. August 2025 - 22:45 Uhr
Von Sophie Neumann