Das Oberlandesgericht Köln hat Beschwerden gegen die Teilabtrennung von Tatvorwürfen im Strafverfahren gegen einen Bonner Kinderpsychiater zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit wird das Landgericht Bonn vorerst nur über zehn der ursprünglich 36 Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung verhandeln.
Der Beschluss des Landgerichts Bonn vom Montag, einen Großteil der Tatvorwürfe abzutrennen, war von der Staatsanwaltschaft und mehreren Nebenklägern angefochten worden.
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar sei, da sie nicht willkürlich oder offensichtlich rechtswidrig erfolgt sei. Grund für die Abtrennung waren umfangreiche Nachermittlungen in dem komplexen Verfahren.
In dem Prozess geht es um Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung an mehreren Patienten. Das Landgericht hatte die Abtrennung als milderes Mittel gegenüber einer vollständigen Aussetzung des Verfahrens gewertet. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist kein Rechtsmittel möglich.
Gericht weist Beschwerden gegen Abtrennung von Tatvorwürfen gegen Bonner Kinderpsychiater zurück

Foto/Text dts
19. August 2025 - 13:15 Uhr
Von Peter Heidenreich