In Deutschland werden in vielen Branchen und Regionen die Fachkräfte knapp. Obwohl die Auftragslage eigentlich gut sein könnte, lehnen viele Betriebe ab, weil sie wissen, dass sie nicht über genügend Personal verfügen, um die Aufgaben zeitnah und in dem vom Kunden gewünschten Zeitfenster erledigen können. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich diese Problematik jedoch noch weiter verschärfen, anstatt sich aufzulösen. Natürlich ist hier auch die Politik gefordert. Was aber nicht heißt, dass die Unternehmen in Deutschland die Hände in den Schoß legen und abwarten können, bis von außen etwas passiert. Apropos außen: Wie sieht es denn eigentlich mit qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland aus?
Wenn der Berg nicht zum Prophet geht, muss der Prophet halt zum Berg gehen. Getreu nach diesem Motto rät der Fachkräfte-Experte und Inhaber von Crossover Relocation Torsten Schröder, den deutschen Unternehmen international und kosmopolitisch zu denken und zu agieren. Um Vakanzen zu tilgen, sollten die Betriebe sich auch unbedingt auf dem internationalen Arbeitsmarkt umsehen. Mit einem international geprägten Mindset lassen sich seiner Meinung nach viele Probleme lösen.
Nichts desto trotz braucht es auch Unterstützung aus der Politik, um das Einwanderungsrecht so zu verändern, dass die Hürden für Fachkräfte aus dem Ausland niedriger werden. Schließlich soll es für Menschen aus Drittstaaten auch leichter werden, einen Job in Deutschland zu finden und sich in die hiesige Gesellschaft zu integrieren.
Gesetzeslage wird verbessert
Was die Einbürgerung betrifft, so scheint das Bundesinnenministerium die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Ein aktueller Entwurf des Staatsbürgerschaftsrechts sieht nämlich vor, dass wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben muss. Der Entwurf beinhaltet viele für ausländische Arbeitende in Deutschland positive Veränderungen. So soll beispielsweise die 2019 eingeführte Einbürgerungsvoraussetzung der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden. Die reguläre Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt wird mit der Novelle deutlich vereinfacht. Auch wenn Politiker vereinzelt Kritik an diesem Entwurf äußern, wird Deutschland nicht umhinkommen, in dieser Hinsicht Veränderungen umzusetzen, um nachhaltig etwas gegen den Fachkräftemangel zu unternehmen.
Aktuelle Studien zeigen außerdem, dass überproportional viele Menschen mit Migrationshintergrund sich in Deutschland selbständig machen. Daran ist natürlich auch nichts auszusetzen. Problematisch wird es allerdings, wenn ausländische Bewerber gegenüber Deutschen im Bewerbungsprozess für ein Angestelltenverhältnis ins Nachtreffen geraten. Hier sollten sich die Unternehmen fragen, ob bei ihnen nicht doch irgendwo unterschwellig diskriminierende Beurteilungskriterien noch vorherrschen.
Die Lage ist herausfordernd. Die Betriebe müssen erkennen, welche neuen Geschäftschancen durch Vielfalt und Kreativität ausländischer Bewerber entstehen. Qualifizierte Zugewanderte stehen im besten Fall für neuartige kreative Impulse und damit auch neue Möglichkeiten für das Unternehmen. Menschen mit einem anderen kulturellen Hintergrund verkörpern neue Problemlösungsansätze, die durchaus innovative Geschäftschancen umsetzen können, insbesondere auf dem globalisierten Markt.
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