Entlastungsleistungen: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft nach Sozialgesetzbuch fördern lassen

Stefan Lux ist Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund.

Seniorinnen und Senioren können bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft Geld sparen, wenn sie ein Partnerunternehmen auswählen, das als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt ist. In Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), heißt es: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“ Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des Paragraf 45a.

Mit dem sogenannten Entlastungsbeitrag hat der Staat also ein Instrument geschaffen, um Pflegebedürftige und deren Familien finanziell zu unterstützen. Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 1.500 Euro im Jahr im gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. „Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags“, heißt es beim Bundesministerium für Gesundheit.

Eine Besonderheit ist, dass die einschlägigen Fördermöglichkeiten des SGB XI auch für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gelten, auch bekannt als 24-Stunden-Seniorenbetreuung. „Das bedeutet, dass diese Betreuungspersonen bei den Pflegebedürftigen mit im Haushalt wohnen und alle Aufgaben, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat, übernehmen. Das erbringt größte Erleichterungen für alle Betroffenen und deren Angehörige im Alltag und kann die klassische medizinische Pflege ergänzen“, sagt Stefan Lux von der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe. Er ist Geschäftsführer des Unternehmens, das an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung stellt, und ist im Vorstand des Branchenverbandes VHBP – Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender aktiv.

Wie das funktioniert? „Unternehmen müssen dafür als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt sein. Das gilt beispielsweise für uns als SHD Seniorenhilfe. Unsere Kunden können zukünftig die Rechnungen bei ihrer Pflegekasse einreichen und 125 Euro als Entlastungsbetrag von der monatlichen Service-Rechnung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zurückerhalten“, erklärt Stefan Lux.

Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Pflegegrad auf mindestens Stufe 1. Zudem können Kunden mit mindestens Pflegestufe 2 zusätzlich zu den Erstattungen aus dem Entlastungsbetrag gemäß Sozialgesetzbuch bis zu 40 Prozent der sogenannten Pflegesachleistungen ebenfalls in eine Erstattung der SHD-Rechnung umwandeln. Zudem können Kunden mit mindestens Pflegestufe 2 zusätzlich zu den Erstattungen aus dem Entlastungsbetrag gemäß Sozialgesetzbuch bis zu 40 Prozent der sogenannten Pflegesachleistungen ebenfalls in eine Erstattung der SHD-Rechnung umwandeln.

Wichtig ist: Die gesetzliche Förderung ist aber kein Selbstläufer. Die korrekte Berechnung ist eine komplexe Aufgabe, und die Umwandlung unterliegt bestimmten Bedingungen. Stefan Lux betont: „So muss man beispielsweise genauer hinschauen, wenn Menschen bereits Pflegesachleistungen zum Beispiel durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Für eine Umwandlung der Pflegesachleistung ist nur eine Mitteilung an die Pflegekasse notwendig. Das erleichtert den Prozess.“ Die SHD-Pflegedienstleitung Sandy Hipp hat die Beratung zum Thema Pflege für Familien und Betreuungskräfte übernommen, ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Pflege für die Familien, Betreuungskräfte und Mitarbeiterinnen der SHD, führt die Schulung der Betreuungskräfte in den Familien durch und entwickelt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Dienstleistungen gegenüber den Familien und Betreuungskräften. SHD Seniorenhilfe Dortmund. 

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Firma:

SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH

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