Das Landgericht München hat einen 35-Jährigen wegen Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.
Der Angeklagte Emanuel R. hatte im Juni 2025 seine Stiefmutter nach einem Streit mit über 60 Messerstichen getötet.
Der Tat war ein Besuch des Angeklagten bei seinem Vater vorausgegangen. Die Stiefmutter wollte R. zunächst den Zutritt zum Haus verwehren und mischte sich später in ein Gespräch zwischen Vater und Sohn ein, wobei sie die beruflichen Leistungen des Angeklagten kritisierte.
Nachdem R. die Frau geschlagen hatte, beschimpfte sie ihn als „Stück Scheiße“. Daraufhin griff der Angeklagte zu einem Messer und stach mehrfach auf die Stiefmutter ein, auch als diese bereits am Boden lag. Das Gericht stellte fest, dass R. mit Tötungsabsicht handelte.
Bei der Strafzumessung wertete die Kammer zugunsten des Angeklagten, dass er die Tat eingeräumt und Verantwortung übernommen hatte. Zu seinen Lasten wurde gewertet, dass die Geschädigte ihm vollständig unterlegen war und keine Chance zur Gegenwehr hatte. Mordmerkmale wie Heimtücke sah das Gericht nicht als erfüllt an, da die Stiefmutter zum Tatzeitpunkt nicht mehr arglos gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision einlegen.
Elf Jahre Haft für Totschlag an Stiefmutter in München
über dts Nachrichtenagentur
14. Juli 2026 - 17:20 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland