Stallpflicht in Hamburg endet am 4. Mai

Stallpflicht in Hamburg endet am 4. Mai - (Foto: Hühner (Archiv))
Die im Herbst 2025 erlassene Stallpflicht für Geflügel in Hamburg wird ab Montag aufgehoben. Das hat die Behörde für Justiz am Donnerstag mitgeteilt. Die Bezirksämter haben entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht.
Grund für die Lockerung ist, dass die positiven Nachweise des Geflügelpest-Virus in Wildvögeln in Hamburg derzeit stark rückläufig sind. Die Stallpflicht hatte seit dem 31. Oktober 2025 für das gesamte Stadtgebiet gegolten. Sie betraf unter anderem Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Wachteln – unabhängig von der Größe der Haltung, also auch Hobbyhalter. Bei Verstößen drohten Bußgelder. Die Maßnahme sollte das Risiko senken, dass die Aviäre Influenza auf Nutzgeflügelbestände übergreift. Trotz der Aufhebung der Stallpflicht rufen die Behörden die Tierhalter weiterhin zu konsequenten Biosicherheitsmaßnahmen auf, etwa zum Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe. Zudem bleiben Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben in Hamburg weiterhin untersagt. Ausnahmen können bei den Bezirksämtern beantragt werden.

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