Sie halte es für unerlässlich, die Qualität der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Startchancen von Kindern unabhängig von ihrer Herkunft zu verbessern. Der aktuelle Gesetzentwurf sei hier aber nicht zielführend und auch nicht so, wie mit dem Bund besprochen. Der Gesetzentwurf geht über die mit den Ländern vereinbarten Handlungsfelder hinaus und will zusätzliche kostenwirksame Standards einführen.
Zugleich plant der Bund, dafür weniger Geld bereitzustellen als im Rahmen des vorherigen Gesetzes. Die finanziellen Mittel sinken auch, obwohl Länder und Kommunen die Verpflichtungen dauerhaft erfüllen müssen. Scharf sagte, Bayern könne nur zustimmen, wenn im weiteren Verfahren nachgebessert werde.
Insbesondere forderte sie, dass der Bund seine Finanzierung vom heutigen Stand von zwei Milliarden Euro jährlich verstetigt und dynamisiert, um der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung zu tragen. Sollte es neue Standards geben, müssten diese auch ausreichend und dauerhaft vom Bund finanziert werden.