Die von der schwarz-roten Koalition geplante Reform des Wahlrechts steht aus Sicht der SPD vor dem Aus. "Wir werden mit der Union wohl leider keine Wahlrechtsreform mehr beschließen", sagte der Rechtspolitiker Johannes Fechner (SPD) dem Nachrichtenportal "T-Online". Er sitzt für die SPD federführend in der Kommission, die einen gemeinsamen Reformvorschlag erarbeiten sollte.
Fechner zufolge tagt die Wahlrechtskommission inzwischen nicht mehr.
Sie habe im März ihren Auftrag erfüllt und dem Koalitionsausschuss Möglichkeiten einer Wahlrechtsreform vorgelegt. "Die SPD hätte das Wahlrecht gerne so reformiert, dass alle Wahlkreise im Bundestag vertreten sind und der Frauenanteil im Bundestag durch paritätische Landeslisten deutlich steigt", sagte Fechner. "Der Union waren die Wahlkreissieger offenbar doch nicht so wichtig, als dass sie zu Kompromissen bei der Parität bereit gewesen wäre."
Die Union widerspricht. "Eine Absage an die Wahlrechtsreform durch die SPD wäre ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger (CDU), dem Nachrichtenportal. Dort sei "schwarz auf weiß vereinbart, das Wahlrecht so zu reformieren, dass jeder mit der Erststimme gewählte Kandidat auch in den Bundestag" einziehe. Bilger sitzt ebenfalls in der Wahlrechtskommission.
Er sagte, eine Million Wähler hätten aktuell keinen Bundestagsabgeordneten. "Es sollte Einigkeit in der Koalition darüber bestehen, dass dieser Zustand schädlich ist für eine gerechte Demokratie", so der CDU-Politiker. "Der Begriff `Parität` findet sich im Koalitionsvertrag hingegen nicht." Bisher hätten sich alle Versuche, ein paritätisches Wahlrecht zu verankern, als verfassungswidrig erwiesen. "Die SPD konnte keinen Vorschlag vorlegen, der daran etwas ändern würde."
Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle "eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann". Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren solle dann unverzüglich eingeleitet werden. "Dabei soll auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten."
Startpunkt der Debatten über Wahlrechtsreformen war 2011 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem damals gültigen Wahlrecht. Damals wurden Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate). Das Verfassungsgericht bemängelte daran, dass Stimmen für eine Partei so mitunter zu weniger Sitzen für diese Partei führen konnten.
2011 wurden daher zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und einer Stärkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte schließlich zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sah zuletzt vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.
SPD hält Wahlrechtsreform für gescheitert
über dts Nachrichtenagentur
30. April 2026 - 17:22 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland