Eine Funkstreife klärte die Situation vor Ort dahingehend auf, dass der betagte Wohnungsinhaber aus Hilfsbereitschaft zwei Obdachlosen den Aufenthalt in seiner Wohnung gewährte. Der ebenfalls dort lebende Sohn forderte die Personen auf, die Wohnung zu verlassen, woraufhin ihn eine der Personen, eine 30-Jährige, angegriffen haben soll. Als das Streifenteam die Personalien der 30-Jährigen feststellen wollte, beabsichtigte diese zu flüchten.
Als eine Beamtin die Flucht unterbinden wollte, soll die 30-Jährige mit der Faust in Richtung des Kopfes geschlagen und die Beamtin so an den Haaren gezogen haben, dass diese zu Boden ging. Bei der anschließenden Festnahme leistete die 30-Jährige zudem Widerstand. Während der 41 Jahre alte Begleiter aus der Wohnung verwiesen wurde, folgte für die 30-Jährige die Einlieferung in die Haftzellen des Polizeipräsidiums.
Sie muss sich nun wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.