OLG Frankfurt verbietet unwahre Aussagen über Transfrau

OLG Frankfurt verbietet unwahre Aussagen über Transfrau - (Foto: Justicia (Archiv))
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Informationsportal verboten, eine Transfrau als „Herr in Damenkleidung“ zu bezeichnen oder ihr die rechtliche Identität als Frau abzusprechen. Das Gericht gab damit der Klage einer transidentitären Frau statt, die Zugang zu einem Frauenfitnessstudio begehrt hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Klägerin hatte 2021 eine gerichtliche Änderung ihres Personenstandes von männlich zu weiblich und eine Änderung ihres Vornamens erwirkt. 2024 begehrte sie unter Offenlegung ihrer Transidentität ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio, was die Inhaberin ablehnte.
Daraufhin veröffentlichte die Beklagte auf ihrer Webseite innerhalb weniger Tage sieben Artikel mit Fotos der Klägerin, in denen unter anderem behauptet wurde, sie sei biologisch und rechtlich ein Mann und gebe nur vor, eine Frau zu sein. Der 16. Zivilsenat bestätigte, dass diese Äußerungen unwahr seien und in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingriffen. Auch die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens sowie der Fotos sei rechtswidrig. Die Klägerin habe zudem Anspruch auf eine Geldentschädigung von 6.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beklagte kann die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragen.

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