Nordrhein-Westfalen hat eine Regelung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr getroffen. Niederländische und belgische Einsatzfahrzeuge dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr in Anspruch nehmen, wenn sie auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land deutsches Gebiet durchqueren, teilte die Landesregierung am Montag mit.
Anlass für die Neuregelung waren vermehrte Anfragen aus der Praxis. So baten unter anderem die Bezirksregierung Düsseldorf sowie Vertreter niederländischer Feuerwehren um Klärung, wie Sonderrechte im Transit durch Deutschland genutzt werden dürfen.
Bislang gab es dafür keine klare Regelung, da die bestehenden Vorschriften keine ausdrücklichen Regelungen für ausländische Einsatzkräfte beinhalteten.
Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, dass in Notlagen jede Minute zählt, auch über Ländergrenzen hinweg. Der neue Erlass stellt klar, dass niederländische und belgische Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und des Rettungsdienstes auf dem kürzesten Weg zu ihrem Einsatzort Sonderrechte auch während der Durchfahrt durch Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen können, sofern die Regelungen des "Blaulichterlasses" eingehalten werden.
NRW erleichtert Durchfahrt für niederländische und belgische Rettungskräfte
über dts Nachrichtenagentur
08. Juni 2026 - 11:20 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland