NRW beschließt Landesantidiskriminierungsgesetz

NRW beschließt Landesantidiskriminierungsgesetz - (Foto: Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv))
Nordrhein-Westfalen hat an diesem Donnerstag ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Das Gesetz soll Menschen vor Benachteiligung durch staatliche Stellen schützen und Betroffenen bessere Rechte einräumen. Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Gönül Eglence, erklärte, viele Menschen in NRW erlebten noch immer Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung. Das neue Gesetz solle dafür sensibilisieren, Diskriminierung stoppen und den Betroffenen helfen, für ihre Gleichbehandlung einzutreten.
Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, die vertraulich und niedrigschwellig Konflikte klären soll. Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Blumenrath, betonte, das Gesetz müsse rechtssicher und praxistauglich sein. Man habe Anregungen aus einer Sachverständigenanhörung aufgenommen und einen klar definierten Anwendungsbereich sowie einen geschlossenen Katalog geschützter Merkmale geschaffen. Klargestellt wurde demnach, dass das Gesetz nicht für Polizeibeamte im Rahmen der Strafverfolgung oder im Auftrag von Gerichten gilt. Eine Evaluation der Auswirkungen ist bis 2030 vorgesehen.

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